Eure Hochzeit soll ein ganz besonderes Fest werden

Es ist der wichtigste Tag im Leben des Brautpaares. Ihr gebt euch euer JA vor Gott im Kreise eurer Freunde und Familien. Ein wichtiger Moment, ein großer Schritt.

Diesem großen Schritt gehen viele kleine Schritte voraus.Die Vorbereitung auf die Ehe und auf den Tag der Trauung sind ein Teil des Weges, der mit der Liebe und dem Versprechen, ein Leben lang an DEINER Seite zu sein besiegelt und beschritten wird.

  • Was benötigen wir für die Feier der Trauung?
  • Heilige Messe oder Wortgottes-Feier?
  • Was dürfen wir eigentlich alles gestalten?
  • Ideen und Anregungen

Was benötigen wir für die Feier der Trauung?

Anmeldung: Die Anmeldung zur Trauung erfolgt in der Wohnpfarre. Dort müsst ihr bekannt geben, dass ihr in der Kirche heiraten wollt.

Zu empfehlen ist es, dies 6-12 Monate im Voraus zu tun und einen Termin festzulegen in Absprache mit dem Priester oder Diakon. Tut dies bitte vor der Reservierung von Gasthaus, Musik, usw.,

Für eine kirchliche Trauung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein)
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Taufschein

Für die Trauung in einer Pfarre, zu der weder Sie als Braut oder Bräutigam angehören, informieren Sie über den Ort und Trauungspriester entweder die Heimatpfarre der Braut oder die Heimatpfarre des Bräutigams, von wo Ihnen eine sogenannte Trauungserlaubnis erteilt wird.

Eheseminar

Um kirchlich heiraten zu können, muss das Brautpaar einen so genannten Ehevorbereitungskurs absolvieren.
Dieses Eheseminar bzw. dieser Ehevorbereitungskurs soll neben den vielen Hochzeits-Vorbereitungen eine geschenkte Zeit sein. Zeit sich bewusst mit der Entscheidung, kirchlich zu heiraten, auseinanderzusetzen und den Wert und die Würde der christlichen Ehe zu verstehen und auch eine Gelegenheit, Beziehungsthemen bewusst anzusehen und Neues dabei zu entdecken.

Trauzeugen

Für die Trauung sind zwei Trauzeugen/Trauzeuginnen notwendig, die bei der kirchlichen Trauung anwesend sind, um die Eheschließung zu bezeugen.

Standesamtliche Trauung

Die kirchliche Eheschließung setzt die staatliche Eheschließung (Standesamt) voraus. Eine rein kirchliche Eheschließung ist nur in Ausnahmefällen, mit Begründung und einer entsprechenden Erlaubnis (Dispens) möglich.

Heilige Messe oder Wortgottes-Feier?

Für die Feier der kirchlichen Trauung gibt es zwei Möglichkeiten: Die Trauung kann im Rahmen der Heiligen Messe – mit Eucharistiefeier – oder im Wortgottesdienst gefeiert werden. Wofür entscheiden wir uns?

Der Wortgottesdienst dauert ca.40 Minuten und wird besonders dann gewählt, wenn nur ein Partner der katholischen Kirche angehört und der andere Partner z.B. evangelisch oder aus der Kirche ausgetreten ist.

Die Heilige Messe dauert ca. 60 Minuten oder länger.
Die Trauung im Rahmen der Heiligen Messe mit Eucharistiefeier wird gewählt, wenn beide Brautleute in der katholischen Kirche sind.
In der Eucharistiefeier zeigt sich Jesu Liebe, die sich ganz schenkt, bis in Seinen Tod hinein. In diese Liebe bettet sich auch die Liebe des Brautpaares und bekommt in ihr das Vorbild der Ganzhingabe.

HIER GEHT ES ZUM ABLAUF DER TRAUNG

Was dürfen wir gestalten?

Es ist sehr wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung der Messe einbringt. Es soll EUER Fest sein und darf auch eure Handschrift tragen.
Schön ist es auch Freunde und Verwandte einzubinden.

Musik

Für die Feier der Trauung darf man in Absprache mit dem Priester/Diakon eine musikalische Gestaltung durch einen Chor, Sänger, eine Band, etc. wählen.

Lesung und Evangelium

Bei der Trauung werden, wie sonst auch in jeder Heiligen Messe, Schrifttexte aus der Bibel gelesen. Hier darf man besonders solche Stellen der Heiligen Schrift wählen, die die Liebe zum Inhalt haben.

HIER FINDEN SIE PASSENDE  STELLEN AUS DER HL. SCHRIFT

Fürbitten

Hier ist man eingeladen besondere Bitten für das frischvermählte Ehepaar zu formulieren.

HIER EIN PAAR IDEEN FÜR DIE FÜRBITTEN

Einzug-Auszug

Es gibt auch hier landesübliche Bräuche und Sitten, die gerne berücksichtigt werden dürfen.